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Kommunalrichtlinie bietet erweiterte Fördermöglichkeiten

07.07.2016

Erstmalig können auch Sportvereine Anträge für die Kommunalrichtlinie stellen und Fördergelder für die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung erhalten.

Das aktuelle Antragsfenster ist bis zum 31. März 2018 geöffnet.

Unverändert sind weiterhin Kommunen sowie soziale oder kulturelle Einrichtungen antragsberechtigt. Es gibt jedoch noch eine zusätzliche Neuerung: Auch Unternehmen, Betriebe und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1 % kommunaler Beteiligung können ab sofort im Rahmen der Kommunalrichtlinie Fördergelder beantragen.

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