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Aktuelle Fördermaßnahmen in Deutschland

Bundesweit

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Übersichtlicher und attraktiver gestaltet sich die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 
Ab Januar 2021 werden die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden neu strukturiert. 
Mit der BEG werden bisherige Förderprogramme zusammengefasst und bis Mitte 2021 soll das neue Förderkonzept vollständig umgesetzt sein.
Unter die Förderung fallen energieeffiziente Maßnahmen für
-    BEG EM (Einzelmaßnahmen)
-    BEG WG (Vollmodernisierung oder Neubau von Wohngebäuden)
-    BEG NWG (Vollmodernisierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden)

Antragsberechtigung  
-    Privatpersonen und WEG‘s
-    Freiberufler 
-    Kommunen
-    Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
-    Gemeinnützige Organisationen einschl. Kirchen
-    Unternehmen
-    Sonstige juristische Personen

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks oder Gebäudes, sowie Contractoren.

Förderzeitraum
Förderzeitraum ist vom 02.01.2021 bis 31.12.2030

Voraussetzungen für die Förderung
Das Investitionsvolumen muss mind. 2000 € (brutto) betragen und die geförderte Anlage muss mind. 10 Jahre genutzt werden.
Für Beleuchtungsanlagen gelten folgende technische Mindestanforderungen:
-    Systemlichtausbeute: 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
    120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen
    Der Lichtstromerhalt für LED-Leuchten muss mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen.   

Was wird gefördert? 
-    15% der Einzelmaßnahmen bei BEG EM (Beleuchtung)
-    50% der Baubegleitung (Beratung)
-    Gefördert wird der Leuchtentausch inklusive aller anfallenden Arbeiten im Umfeld wie z.B. Baustelleneinrichtung, Materialkosten, Installation, Maler, Deinstallation und Entsorgung (Leuchtmittel für den Einbau in Bestandsleuchten sind nicht förderfähig). 
-    Steuerungen für Tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung inklusive aller Komponenten
-    Komponenten für ein Energiemanagementsystem und dessen Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung
-    Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienzexperten oder einen zusätzlich beauftragten Dritten.

Antragsstellung
Die Antragsstellung ist seit dem 01.01.2021 möglich.
Die Antragsstellung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags durch einen Energieeffizienzexperten erfolgen. Der Bewilligungszeitraum nach Zuwendungsbescheid beträgt 24 Monate und kann um maximal 24 Monate verlängert werden.
Der Energieeffizienzexperte ist unabhängig zu beauftragen.
Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vom Antragssteller erbracht werden

Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht!

Für die Antragsstellung steht auf der Website des BAFA ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung. Hierzu die Informationen:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html

Wir unterstützen Sie!

Wir von der RIDI Group unterstützen Sie gerne bei Ihrem Projekt und bei der Projektberatung. Wir prüfen die Förderfähigkeit und erarbeiten mit Ihnen ein Konzept mit Lösungsvorschlag. Gerne empfehlen wir auch einen Energieeffizienzexperte.
Scheuen Sie nicht uns anzusprechen!
bafa.foerderungnoSpamPlease@ridi-group.com
 

Weiterführende Information

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und Co2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm-Energieeffizienz/bundesprogramm-energieeffizienz_node.html

Im Merkblatt Energieeffizienzinvestitionen A wird auf Seite 6 von 8 explizit auf Förderung von Beleuchtungsmaßnahmen eingegangen.
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/BuPro_Energieeffizienz/A-Investitionen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Zusammenfassung:
-    LED-Leuchten müssen eine CE-Kennung haben und der DIN EN 12464 entsprechen
-    Tageslichtabhängige Steuerung oder Präsenzmeldung
-    VDI-Richtlinie 611 ist zu beachten
-    LED-Leuchten müssen nach VDE oder ENEC zertifiziert sein oder ein Prüfsiegel des TÜV Süd, TÜV Rheinland oder Dekra/KEMA haben. Hersteller muss eine Mindestlebensdauer und einen Garantiezeitraum von 5 Jahren versprechen
-    Elektrische Gesamtanschlußleistung inkl. Vorschaltgerät, Lichtstrom in Lumen, Beleuchtungsstärke in Lux, Lichtfarbe in Kelvin, Farbwiedergabe Ra>80 sowie effektive und sichere Wärmeableitung müssen abgestimmt sein  

Die gesamte Anschlussleistung der neu installierten LED- Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen. 

Ausgeschlossen von der Förderung sind
-    Schraubsockel E14, E27
-    Röhrensockel G5, G13
-    Stiftsockel G5.3, GU 10 

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