Aktuelle Fördermaßnahmen in Deutschland
Bundesweit
KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren für Nichtwohngebäude
Seit Januar 2020 gibt es eine Änderung der Förderung „KfW-Energieeffizienzprogramm“ für Nichtwohngebäude: Bei energetischen
Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 15 %. Das heißt, für eine
Einzelmaßnahme im Sinne von Beleuchtung kann ab sofort ein Tilgungszuschuss von 20% (bei maximal 200,-€ je Quadratmeter und
einem Gesamtvolumen von maximal 25 Mio.€) beantragt werden. Dieser beinhaltet neben der Anrechenbarkeit von Leuchten sowie
Steuerung auch die Installationskosten, ebenso die Planungs- und Inbetriebnahmekosten für z.B. Beleuchtungsteuerung.
Kommunalrichtlinie bietet erweiterte Fördermöglichkeiten
Die Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) startet im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative ein neues Antragsfenster mit erweiterten Möglichkeiten:
Wie bereits in den letzten Jahren richtet sich das Förderprogramm wieder an Kommunen sowie soziale oder kulturelle Einrichtungen. Eine Neuerung: Betriebe und Unternehmen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung sind ebenso antragsberechtigt.
Und erstmalig können auch Sportvereine Anträge für die Kommunalrichtlinie stellen.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines Investitionszuschusses in Höhe von 20-25% für die Erneuerung Ihrer Innen- und Hallenbeleuchtung.
Im Rahmen des Programms werden investive Maßnahmen, die unmittelbar zu einer nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen, gefördert. Bezuschusst wird der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechniken (Lichtmanagementsysteme) mit einer CO2-Emissionsminderung gegenüber der Altanlage von mindestens 50%.
Wirtschaftlich betrachtet bedeutet das für Sie:
- Ihr Anteil an den Investitionskosten reduziert sich auf bis zu 75 %.
- Die jährlichen Stromkosten für die Beleuchtungsanlage halbieren sich, weil mindestens 50% weniger Energie gegenüber der Altanlage verbraucht werden.
Zeitfenster für die Antragstellung:
- Ganzjährig 01. Januar 2019 - 31. Dezember 2022
Anträge können in den angegebenen Zeitfenstern beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Vorbereitung und bei der Antragstellung. Unsere Mitarbeiter stehen unter Tel. 0 74 77 / 872-500 oder per E-Mail: bmu.foerderung(at)ridi.de gerne zur Verfügung.
NEU: V.2 Formular Innen- und Hallenbeleuchtung über KRL Online
Überarbeitete Kommunalrichtlinie vom Juni 2019
Antragsteller aus den folgenden Regionen (Braunkohlerevieren) können von einer bis zu 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote profitieren:
Region des Lausitzer Reviers
Brandenburg: Kreis Dahme-Spreewald, Kreis Elbe-Elster, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Kreis Spree-Neiße, Stadt Cottbus
Sachsen: Kreis Bautzen, Kreis Görlitz
Region des Mitteldeutschen Reviers
Sachsen: Stadt Leipzig, Kreis Leipzig, Kreis Nordsachsen
Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Kreis Mansfeld-Südharz, Kreis Anhalt-Bitterfeld
Thüringen: Kreis Altenburger Land
Region des Helmstedter Reviers
Niedersachsen: Stadt Braunschweig, Kreis Helmstedt, Kreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfsburg
Region des Rheinischen Reviers
Nordrhein-Westfalen: Rhein-Kreis, Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach
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