Bundesweit
Fördermaßnahmen für energieeffiziente Beleuchtung
Die Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung senkt dauerhaft die Energiekosten und verbessert gleichzeitig die Lichtqualität. Bund und Länder unterstützen diese Investitionen mit verschiedenen Förderprogrammen.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über wichtige Fördermöglichkeiten im Bereich Beleuchtung. Bitte beachten Sie, dass sich Förderbedingungen ändern können. Verbindlich sind immer die jeweils aktuellen Richtlinien und Merkblätter der Fördermittelgeber.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen Beleuchtung
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden unterstützt. Für Beleuchtung ist insbesondere die BEG EM – Einzelmaßnahmen im Bereich “Anlagentechnik (außer Heizung)” relevant.
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden, zum Beispiel die Sanierung und Erneuerung der Innenbeleuchtung.
Antragsberechtigte
- Privatpersonen (Eigentümerinnen und Eigentümer)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Unternehmen
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Sonstige juristische Personen
Antragsberechtigt sind in der Regel Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes sowie Kontraktoren.
Fördervoraussetzungen
Für Beleuchtungsmaßnahmen im Rahmen der BEG EM gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
- Es handelt sich um eine Maßnahme in einem Bestandsgebäude (energetische Sanierung, Erneuerung oder Optimierung der bestehenden Beleuchtungsanlage).
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 € (brutto) je Vorhaben.
- Die neue Beleuchtungsanlage muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
- Die Maßnahme erfüllt die technischen Mindestanforderungen der BEG EM.
- Die Förderung wird vor Beginn der Maßnahme beantragt.
Die BEG EM ist derzeit zeitlich befristet. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien des BAFA.
Technische Mindestanforderungen Beleuchtung (Auszug)
Für innenliegende Beleuchtungsanlagen werden unter anderem folgende Anforderungen gestellt:
- Systemlichtausbeute: mindestens 140 lm/W bei LED-Lichtbandleuchten; mindestens 120 lm/W bei allen anderen Beleuchtungssystemen
- Lichtstromerhalt für LED-Leuchten:
- mindestens L80B50 bei 50.000 Betriebsstunden
Zusätzlich sind weitere Anforderungen, z. B. an Qualität, Nachweisführung und Effizienz, zu beachten. Verbindlich sind die in den Anlagen zur BEG-EM-Richtlinie genannten technischen Mindestanforderungen.
Was wird gefördert?
Im Bereich Beleuchtung in Bestandsgebäuden sind unter anderem förderfähig:
- Der vollständige Austausch der Beleuchtungsanlage (Leuchten), inklusive: Deinstallation und Entsorgung der Altanlage, Lieferung und Montage der neuen Leuchten, Nebenarbeiten im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme
- Komponenten zur tageslicht- oder präsenzabhängigen Steuerung und Regelung
- Maßnahmen zur Anlagenoptimierung sowie Inbetriebnahme
- Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Maßnahme
Nicht förderfähig sind in der Regel:
- reine Leuchtmittel zum Einsetzen in bestehende Leuchten (Retrofit-Lösungen)
- laufende Wartungs- und Instandhaltungskosten
Förderhöhe
- Zuschuss von 15 % für förderfähige Einzelmaßnahmen im Bereich Beleuchtung (Anlagentechnik, außer Heizung)
- Zuschuss von bis zu 50 % für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich beauftragten Dritten
Voraussetzung ist, dass alle technischen Mindestanforderungen eingehalten werden und die Maßnahme im Sinne der BEG als energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes gilt.
Antragsstellung
- Vor der Antragstellung werden Angebote eingeholt und in der Regel ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält.
- Der Antrag wird elektronisch über das Portal des BAFA gestellt.
- Mit dem Zuwendungsbescheid werden die Fördermittel für einen festgelegten Bewilligungszeitraum reserviert (bitte aktuellen Stand beim BAFA beachten).
- Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich; dabei sind in der Regel nur die Materialkosten förderfähig, nicht die eigene Arbeitszeit.
- Der Energieeffizienz-Experte (sofern erforderlich) ist unabhängig zu beauftragen.
Das Programm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, solange keine Überförderung entsteht.
Für die Antragsstellung steht auf der Website des BAFA ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung. Hierzu die Informationen:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html
Wir unterstützen Sie!
Die Förderlandschaft ist vielfältig – und ändert sich regelmäßig. Damit Sie Ihre Chancen optimal nutzen, unterstützen wir Sie gerne bei:
- der Bewertung der Förderfähigkeit Ihres Projekts,
- der Auswahl des passenden Förderprogramms,
- der Erarbeitung eines technisch und wirtschaftlich sinnvollen Beleuchtungskonzepts,
- der Vorbereitung der Unterlagen für Ihren Energieeffizienz-Experten.
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.
bafa.foerderung@ridi.de
Weiterführende Information
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/sanierung_nichtwohngebaeude_node.html
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=7
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau
Für landwirtschaftliche Betriebe und gartenbauliche Unternehmen gibt es eigene Förderprogramme des Bundes zur Steigerung der Energieeffizienz. Im Rahmen dieses Programms kann auch die Modernisierung der Beleuchtung gefördert werden.
Fördergegenstand Beleuchtung
Typische Beleuchtungsmaßnahmen in diesem Programm sind beispielsweise:
- Austausch konventioneller Beleuchtungssysteme durch energieeffiziente LED-Systeme
- Optimierung der Beleuchtungssteuerung (z. B. Präsenz- und Tageslichtregelung)
- Anpassung der Beleuchtungsanlage an die Anforderungen moderner Produktionsprozesse
Je nach Richtlinie und Merkblatt gelten u. a. folgende Anforderungen (Auszug):
- Nachweis einer ausreichend hohen Effizienz der neuen Beleuchtungsanlage
- Einhaltung einschlägiger Normen (z. B. DIN EN 12464)
- Mindest-Anschlussleistung der Gesamtanlage (z. B. mindestens 500 W)
- Ausschluss bestimmter Retrofit-Lösungen mit konventionellen Sockeln
Die konkreten Anforderungen und förderfähigen Kosten sind in den jeweils gültigen Merkblättern (z. B. „Energieeffizienzinvestitionen A“) beschrieben.
Wichtiger Hinweis
Die Förderbedingungen im Bundesprogramm werden regelmäßig fortgeschrieben. Bitte prüfen Sie vor Projektstart unbedingt das jeweils aktuelle Merkblatt und die Förderrichtlinie auf den Seiten von BLE/FNR (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung / Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe).


