Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage gesonderter Bedingungen abgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen nach Vertragsabschluss bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts bleiben vorbehalten, sofern sie Preis, Funktion oder Lieferzeit nicht wesentlich beeinflussen.
3. Preise
Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Werk, ohne Montage-, Inbetriebnahme- oder Entsorgungskosten. WEEE-Entsorgungsbeiträge werden separat ausgewiesen. Bei signifikanten Kostensteigerungen zwischen Angebot und Lieferung behalten wir uns Preisanpassungen vor.
4. Lieferung und Versand
Lieferungen erfolgen ab Werk. Ab einem Netto-Auftragswert von 1.500 € erfolgt die Lieferung frei Haus innerhalb Österreichs. Für sperrige Langgut-Artikel (z. B. Leuchten, Tragschienen, Profilsysteme) mit Längen über 3 Metern gilt eine erhöhte Frachtfreigrenze von 3.000 €. Unterhalb dieser Freigrenzen berechnen wir die tatsächlichen Frachtkosten. Bei Kleinstbestellungen unter 100 € berechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von 10 €.
Sofern vom Kunden Zeitfensterbuchungen zur Anlieferung vorgegeben werden, gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Bestellers.
5. Lieferfristen
Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Sie beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Details. Ereignisse höherer Gewalt und unvorhersehbare Umstände bei uns oder unseren Vorlieferanten befreien uns von der Lieferpflicht. Vertragsstrafen (Pönalen) werden grundsätzlich nicht anerkannt.
6. Gefahrübergang und Verpackung
Die Gefahr geht mit Verlassen unseres Werks oder Auslieferungslagers auf den Käufer über, auch bei frachtfreier Lieferung. Schäden sind innerhalb von 24 Stunden nach Warenübernahme zu melden. Unsere Verpackung ist über ARA entpflichtet (Lizenz Nr. 1943). Die Rückführung in das Sammelsystem obliegt dem Empfänger.
7. Transport und Transportschäden
Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer oder Verlassen unseres Werks auf den Käufer über – unabhängig von der Kostentragung. Erkennbare Transportschäden sind sofort beim Transportunternehmen zu dokumentieren und uns unverzüglich schriftlich zu melden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
8. Rücksendungen
Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und sind frachtfrei zu leisten. Für genehmigte Rückgaben berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des Warenwertes. Weitere Kosten für Prüfung, Instandsetzung und Neuverpackung werden separat berechnet. Sonderanfertigungen und auftragsbezogene Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Produkte ohne Standardartikelnummer, projektbezogen gefertigte Artikel oder Artikel bzw. Dienstleistungen, die speziell für den Auftrag zugekauft wurden gelten als Sonderanfertigungen und sind daher grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, kundenspezifische Konfigurationen, projektbezogene Sonderlängen, farblich abweichende Ausführungen und durchgeführte Programmiertätigkeiten bzw. Softwareänderungen.
9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Eingehende Zahlungen werden auf die älteste offene Forderung angerechnet (§ 1416 ABGB).
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen EURIBOR. Sämtliche Rabatte, Nachlässe und Skonti verfallen bei Zahlungsverzug über drei Monate oder bei Insolvenzeröffnung. Vor Begleichung aller offenen Beträge inklusive Zinsen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
Im Falle der Eintreibung durch ein Inkassobüro ist der Schuldner gemäß BGBL Nr. 141/1996 verpflichtet, sämtliche daraus entstehenden Kosten sowie Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten zu tragen.
10. Kreditwürdigkeit
Unsere Lieferpflicht setzt die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Bei berechtigten Zweifeln sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Materialien entsteht Miteigentum im Verhältnis des Warenwertes zur neuen Sache. Wird die Ware montiert oder Bestandteil eines Gebäudes, tritt der Käufer etwaige Forderungen gegenüber Dritten (z. B. Bauherr, Generalunternehmer) sicherungshalber an uns ab. Diese Abtretung muss schriftlich erfolgen und dem Drittschuldner angezeigt werden (§§ 1392 ff ABGB). Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
12. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. Für Mängel haften wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Haftung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtigen Eingriffen, fehlender ESD-Schutzmaßnahmen bei LED-Produkten oder Änderungen an unseren Produkten.
Reparatur- und Nachbesserungsarbeiten bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe. Nicht freigegebene Eigenmaßnahmen führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Software, Lichtsteuerungssysteme und digitale Dienste sind, sofern Vertragsgegenstand, ebenfalls in die Gewährleistung einbezogen.
13. Planung und Beratung
Unentgeltliche Planungs- und Beratungsleistungen erfolgen ohne Haftung. Alle erstellten Pläne und Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung weitergegeben oder verwendet werden.
14. Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie internationaler Kollisionsnormen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
16. Montage und Inbetriebnahme
Zusätzliche Leistungen wie Montage, Anschluss oder Inbetriebnahme gelten als Werkleistungen gemäß ABGB. Die Abnahme hat nach Fertigstellung zu erfolgen und gilt spätestens mit Inbetriebnahme als erfolgt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin montagereif und zugänglich ist. Verzögerungen durch bauseitige Umstände gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wartezeiten, Mehrfahrten oder der Einsatz von Hebezeugen werden gesondert berechnet.
Die Gewährleistung für Werkleistungen beträgt 3 Jahre ab Abnahme, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
RIDI Leuchten GmbH Österreich
09/2025